Fernsehfilme
Fernsehfilme werden meist von den Rundfunkgesellschaften entweder teilweise oder ganz bezahlt. Ein oder mehrere Sender gemeinsam geben den Film in Auftrag zur Produktion. Meist handelt es sich hier um Filme im Langformat, seltener um Kurzsendungen oder TV-Serien, und sie werden nur für die Fernsehausstrahlung produziert. Damit die Kosten günstiger gehalten werden, arbeiten mehrere Produktionsfirmen zusammen, damit nicht nur die Sendereigenen den gesamten Produktionsverlauf bezahlen müssen.
Die Rechte des Drehbuchs gehören schon im Laufe der Herstellung, der Dreharbeiten, dem Sender, der alles in Auftrag gegeben hat. Bei Fernsehfilmen kann es sich um einteilige oder auch um mehrteilige Produktionen handeln. Bei einem Film in drei Teilen zum Beispiel hat jeder Teil Spielfilmlänge, nicht wie bei Serien ein Kurzformat.
Bei Spielfilmen wird für jedermann etwas ausgestrahlt. Sei es, ob es sich um romantische Schnulzen handelt, wie zum Beispiel Rosamunde Pilcher-Filme, oder um Romanverfilmungen in Überlänge wie „Vom Winde verweht“. Generell haben Fernsehfilme eine Länge von ungefähr 90 Minuten, manchmal etwas weniger.
Wird ein Fernsehfilm produziert, dann muss er eine Länge von 50 Minuten aufweisen, darunter handelt es sich dann nicht mehr um einen solchen. Im Fernsehen bekommt das Publikum auch seine Fernsehlieblinge präsentiert, man denke nur an ältere Verfilmungen, wie Heimatfilme, Lustspielfilme mit Schauspielern wie Hans Moser, Paul Hörbiger, Peter Alexander, Theo Lingen, Peter Weck, Günther Phillip und viele andere mehr noch.
Bekannt sind dem Publikum ganz sicher auch die Helden von Krimis in Spielfilmlängen, wie zum Beispiel Tatort, Der Alte, Derrick und viele andere. Jedem werden Horst Tappert und Fritz Wepper ein Begriff sein.